Startseite News #14474
Suchmenü ausblenden





Suchmenü einblenden
"Experten geben Entwarnung: Die Verwendung und der Verkauf von Heilpflanzen werden von der EU nicht verboten. Die geänderten Zulassungsbestimmungen könnten aber kleineren Anbietern schaden.

Der deutsche Spiegel berichtete in seinem „Protokoll eines Massenirrtums“ von „skurrilen Vorgängen“, der Fachverband der deutschen Heilpraktiker nannte es schlicht „Panikmache“ und für die Österreichische Apothekerkammer ist es eine „komplette Fehlmeldung“. Was war passiert?

Eine E-Petition an den deutschen Bundestag hatte im Netz nicht nur für Aufruhr und Emotionen gesorgt, sondern auch 120.000 Menschen veranlasst, eine Unterstützungserklärung abzugeben.

Die „Pro-Kamille-Petition“ warnt eindringlich vor einer EU-Bürokratie, die scheinbar nicht einmal davor zurückschreckt, Kamille, Knoblauch oder Salbei zu verbieten. Unter anderem ist darin Folgendes zu lesen: „Laut Europäischer Richtlinie zur Verwendung traditioneller und pflanzlicher medizinischer Produkte wird der Verkauf und die Anwendung von Naturprodukten stark eingeschränkt. Damit werden Naturprodukte zu medizinischen Produkten umdeklariert, die zugelassen werden müssen. In allen EU-Ländern wird es dann verboten sein, Heilkräuter oder Pflanzen zu verkaufen, die keine Lizenz haben. Nur, was man patentieren und mit einer Schutzmarke im Handel monopolisieren kann, ist erwünscht. Was einfach in der Natur wächst, ist illegal.“ Die Illegalität sollte laut Petition am 30. April 2011 in Kraft treten.

Eine Falschmeldung, wie alle Experten unisono versichern. Zum genannten Stichtag trat definitiv kein Verkaufsverbot von Heilpflanzen in Kraft.

Die angesprochene EU-Richtlinie 2004/24/EG wurde bereits 2004 beschlossen und wird in Österreich seit 2006 umgesetzt. Am 30. April lief lediglich eine Übergangsfrist für die Registrierung von Arzneimitteln aus, die zum Zeitpunkt des Beschlusses bereits am Markt waren. Denn bis zum Inkrafttreten der neuen Richtlinie war es in Österreich möglich, in einem vereinfachten Verfahren nach § 17a des früheren Arzneimittelgesetzes eine Zulassung zu bekommen. Aktuell sind davon laut Auskunft der IGEPHA, der Interessengemeinschaft Österreichischer Heilmittelhersteller und Depositeure, noch 643 Präparate betroffen, wovon aber nur mehr 215 tatsächlich lieferbar sind. [...]"

Von Volkmar Weilguni , Ärzte Woche 22 /2011
© 2011 Springer-Verlag GmbH

Den gesamten Artikel finden Sie unter folgendem Link:
http://www.springermedizin.at/gesundheitspolitik/?full=22485
Quelle: SpringerMedizin.at - Newsletter 01.06.2011