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News > 137. Bundesgesetz: Vereinsgesetz-Novelle 2011 – VerGNov 2011

"137. Bundesgesetz, mit dem das Vereinsgesetz 2002 und das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz geändert werden (Vereinsgesetz-Novelle 2011 – VerGNov 2011)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1

Änderung des Vereinsgesetzes 2002

Das Vereinsgesetz 2002, BGBl. I. Nr. 66/2002, zuletzt geändert durch das Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, wird wie folgt geändert:

1. In § 5 Abs. 2 lautet der erste Satz:

„Die Mitgliederversammlung ist zumindest alle fünf Jahre einzuberufen.“

1a. § 19 wird wie folgt geändert:

a) In Abs. 2 wird die Wortfolge „bestimmter Vereine“ durch die Wortfolge „eines eindeutig nach seiner ZVR-Zahl (§ 18 Abs. 3) oder seinem Namen oder Namensbestandteilen, allenfalls ergänzt mit dem Vereinssitz, bestimmbaren Vereins“ ersetzt.

b) Der mit dem Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, angefügte Abs. 5 erhält die Absatzbezeichnung „(6)“.

2. § 22 Abs. 4 lautet:

„(4) Als Abschlussprüfer können Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie Revisoren im Sinne des § 13 Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997, BGBl. I Nr. 127/1997, herangezogen werden.“ [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter folgendem Link:

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2011_I_137...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 28.12.2011


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